Sonderbauten unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen. Der § 40 der Sonderbauverordnung (SBauVO) regelt den Bau und Betrieb dieser Objekte – insbesondere im Hinblick auf Sicherheitsauflagen während des Betriebs. LB Protection stellt die erforderliche Sachkundige Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz 2 SBauVO (Teil 1, NRW) – zuverlässig, qualifiziert und gesetzeskonform.
Rechtssicherheit für Sonderbauten.
Was bedeutet „Sachkundige Aufsichtsperson“?
Die Sachkundige Aufsichtsperson stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Vorgaben der SBauVO eingehalten werden. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Gefahren zu minimieren und den sicheren Betrieb des Sonderbaus zu gewährleisten. Sie übernimmt Verantwortung dort, wo besondere Anforderungen gelten.
Unser zertifiziertes Personal überwacht unter anderem:
Die Einhaltung brandschutztechnischer Maßnahmen
Sicherheitsrelevante Betriebsabläufe
Flucht- und Rettungswege
Umsetzung der behördlichen Auflagen
Ordnungsgemäße Nutzung sicherheitsrelevanter Einrichtungen
Dokumentation sicherheitsbezogener Vorgänge
Qualifiziert. Zertifiziert. Verlässlich.
Unsere Kräfte sind speziell geschult und nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben qualifiziert. Damit erfüllen Sie als Betreiber Ihre Pflichten – und schaffen Sicherheit für Besucher, Mitarbeitende und Behörden.
Rechtssicherheit schafft Kompetenz.
Jetzt Leistungen anfragen.
24h-Bereitschaftsnummer
+49 (0) 1522 4100672


